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Muster
Dokument-ID: 1047790
Artikel 15
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Artikel 15
Umsetzungshinweis
idF BGBl. I Nr. 43/2016 | Datum des Inkrafttretens 14.06.2016
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 43/2016, zu § 1209, JGS Nr. 946/1811)
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/56/EU Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 umgesetzt.