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Muster
Dokument-ID: 1047789
Artikel 9
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Artikel 9
Umsetzungshinweis
idF BGBl. I Nr. 50/2013 | Datum des Inkrafttretens 21.03.2013
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 50/2013, zu den §§ 905, 905a, 905b, 907a, 907b, 1100, 1417 und 1420, JGS Nr. 946/1811)
Mit diesem Bundesgesetz werden die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ABl. Nr. L 48 vom 23. Februar 2011, S. 1, und die Richtlinie 2011/90/EU zur Änderung von Anhang I Teil II der Richtlinie 2008/48/EG mit zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses, ABl. Nr. L 296 vom 15. November 2011, S. 35, umgesetzt.