Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Dokument-ID: 1047837
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 3.
idF BGBl. I Nr. 58/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2005
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 58/2004, zu den §§ 137b, 138 – 138d, 155 – 159, 161, 163, 163b – 164d, 180a, 212 – 214, 281, 283, 568, 569, 584 – 587, 590, 597 – 600, 730, 757, 773a, 798a, 799 – 801, 806, 807, 810, 811, 815, 819, 838a und 853, JGS Nr. 946/1811)
- Artikel I Z 27 bis 33 und 36, wenn die letztwillige Verfügung nach dem 31. Dezember 2004 errichtet wurde;
- Art. I Z 34 und 35, wenn der Erblasser nach dem 31. Dezember 2004 gestorben ist;
- Art. I Z 38 und 39, wenn das Verlassenschaftsverfahren nach dem 31. Dezember 2004 erstmals bei Gericht oder beim Gerichtskommissär anhängig gemacht wurde, sofern es nicht schon früher eingeleitet hätte werden können;
- Art. I Z 40 und 41, wenn die Sache nach dem 31. Dezember 2004 anhängig wurde.
(2) Sonst sind in diesen Fällen die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.