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Dokument-ID: 869681
Vorschrift
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Artikel II
idF BGBl. Nr. 96/1975 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1976
(Anm.: Aus BGBl. Nr. 96/1975, zu § 16, BGBl. Nr. 22/1970.)
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1976 mit der Maßgabe in Kraft, daß die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 (Art. I Z 1), des § 4 (Art. I Z 2), des § 5 (Art. I Z 3), des § 9 Abs. 1 und 2 (Art. I Z 6) und des § 16 Abs. 4, 5 und 6 (Art. I Z 9) erstmals für die Berrechnung der Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 1975 anzuwenden sind.
(Anm.: Abs. 2 Vollziehungsklausel.)