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Dokument-ID: 869683
Artikel II
Vorschrift
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Artikel II
INKRAFTTRETEN UND VOLLZIEHUNG
idF BGBl. Nr. 360/1982 | Datum des Inkrafttretens 01.08.1982
(Anm.: Aus BGBl. Nr. 360/1982, zu § 5, BGBl. Nr. 22/1970.)
(1) Die Z 9 des Art. I, soweit sie sich auf § 10 Abs. 2 und 3 bezieht, tritt am 1. Jänner 1983, die Z 14 des Art. I tritt am 1. Juni 1985 und die übrigen Bestimmungen des Art. I dieses Bundesgesetzes treten am 1. August 1982 mit der Maßgabe in Kraft, daß Art. I Z 2 und 8 erstmalig für die Berechnung der Prämien und Ausgleichstaxen für das Kalenderjahr 1982 anzuwenden sind.