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Muster
Dokument-ID: 869688
Artikel V
Vorschrift
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Artikel V
INKRAFTTRETEN UND VOLLZIEHUNG
idF BGBl. Nr. 111/1979 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1979
(Anm.: Aus BGBl. Nr. 111/1979, zu den §§ 1, 2, 4, 5 und 16, BGBl. Nr. 22/1970.)
(1) Die Art. I bis III dieses Bundesgesetzes treten am 1. Jänner 1979 mit der Maßgabe in Kraft, daß Art. I Z 1, 2, 3, 5, 6 und 19 sowie Art. III bereits für die Berechnung der Ausgleichstaxe für das Jahr 1978 anzuwenden sind. Art. IV tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.
(Anm.: Abs. 2 Vollziehungsklausel.)