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Dokument-ID: 869690
Artikel VIII
Vorschrift
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Artikel VIII
Inkrafttreten
idF BGBl. Nr. 614/1987 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1987
(Anm.: Aus BGBl. Nr. 614/1987, zu § 22a Abs. 6, BGBl. Nr. 22/1970.)
(1) Art. II Z 11, 12 13 und 15 dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 1988 in Kraft. Art. V dieses Bundesgesetzes tritt, soweit nicht ein Beschluß des Betriebsrates gemäß Art. III Abs. 3 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 394/1986, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird, vorliegt, mit 1. Jänner 1987 in Kraft.
(2) Alle übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1988 in Kraft.