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Dokument-ID: 185815
Vorschrift
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)
§ 54. Aktives Wahlrecht
idF BGBl. II Nr. 142/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2012
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die am Tag der Wahlausschreibung (§ 52) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die an diesem Tag sowie am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.
(BGBl. II Nr. 142/2012)