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Muster
Dokument-ID: 132178
4. Abschnitt
Vorschrift
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 17. Gebührenfreiheit
idF BGBl. I Nr. 82/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006
Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von den Verwaltungsabgaben befreit.