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Dokument-ID: 1049921
ABSCHNITT 2
Artikel 19
Vorschrift
Dienstleistungsrichtlinie (DienstleistungsRL)
ABSCHNITT 2
Rechte der Dienstleistungsempfänger
Artikel 19
Unzulässige Beschränkungen
idF ABl. L 376/2006 | Datum des Inkrafttretens 18.12.2006
Die Mitgliedstaaten dürfen an den Dienstleistungsempfänger keine Anforderungen stellen, die die Inanspruchnahme einer Dienstleistung beschränken, die von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten wird; dies gilt insbesondere für folgende Anforderungen:
- die Pflicht, bei den zuständigen Behörden eine Genehmigung einzuholen oder diesen gegenüber eine Erklärung abzugeben;
- diskriminierende Beschränkungen der Möglichkeit zur Erlangung finanzieller Unterstützung, die auf der Tatsache beruhen, dass der Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder aufgrund des Ortes, an dem die Dienstleistung erbracht wird;