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Dokument-ID: 1051107
Artikel II
Vorschrift
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
Artikel II
(Anm.: aus BGBl. Nr. 281/1990, zu den §§ 3, 4, 14, 26, 45, 112 und 124, BGBl. Nr. 400/1988)
idF BGBl. Nr. 281/1990 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1990
1. | Artikel I ist anzuwenden,
| |||||||||
2. | Abweichend von Z 1 ist Artikel I Z 2, 4, 5 und 7 auf Beiträge an Pensionskassen, die nach dem 31. Dezember 1988 und vor dem Inkrafttreten des Pensionskassengesetzes gegründet worden sind, erst nach dem Erlöschen der Konzession im Sinne des § 49 Abs. 1 Z 1 und 2 des Pensionskassengesetzes anzuwenden. | |||||||||
3. | Abweichend von Z 1 ist Artikel I Z 5a erstmalig auf Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 1991 anzuwenden. |