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Dokument-ID: 1051108
Artikel II
Vorschrift
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
Artikel II
(Anm.: aus BGBl. Nr. 28/1991, zu den §§ 3 und 69, BGBl. Nr. 400/1988)
idF BGBl. Nr. 28/1991 | Datum des Inkrafttretens 19.01.1991
Artikel I ist anzuwenden,
1. | wenn die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1991, | |||||||||
2. | wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Jahresausgleich festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume die nach dem 31. Dezember 1990 enden. |