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Dokument-ID: 213545
Vorschrift
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
§ 46. Sprachliche Gleichbehandlung
idF BGBl. I Nr. 103/2001 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2002
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.