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Dokument-ID: 1080316

WEKA (aga) | News | 18.01.2021

Ausgleichstaxe 2021

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten Dienstnehmer mit Behinderung eine Ausgleichstaxe fällig.

Ausgleichstaxe

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2021:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2021

0–24 Arbeitnehmer

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

271,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

381,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

404,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.