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Ihre Suche nach "elternteilzeit" lieferte 187 Ergebnisse.
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Elternteilzeit mit Rechtsanspruch
DEMOWann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864 -
All-In-Vereinbarung/Überstundenpauschale während der Elternteilzeit
Was für die Vergütung während der Elternteilzeit gilt, wenn eine All-In-Vereinbarung getroffen wurde, erfahren Sie im folgenden Blogbeitrag.WEKA (msi) | News | 31.01.2023 | Dokument-ID: 1127332 -
Nebenbeschäftigung in der Elternteilzeit – Kündigungsgrund?
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Doch eine Nebenbeschäftigung ohne Zustimmung des Dienstgebers kann rasch zur Kündigung führen.WEKA (aga) | News | 21.03.2022 | Dokument-ID: 1112146 -
Elternteilzeit – Antrag des Dienstnehmers
Muster zur Beantragung der Elternteilzeit. Soll der Beginn der Elternteilzeit unmittelbar an das Ende der Mutterschutzfrist anschließen, so hat die Mutter dies dem Arbeitgeber schriftlich spätestens bis Ende der Schutzfrist bekannt zu geben.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 1025749 -
Elternteilzeit – Antrag des Dienstnehmers
Muster zur Beantragung der Elternteilzeit. Soll der Beginn der Elternteilzeit unmittelbar an das Ende der Mutterschutzfrist anschließen, so hat die Mutter dies dem Arbeitgeber schriftlich spätestens bis Ende der Schutzfrist bekannt zu geben.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 822330 -
Wann handelt es sich um „Elternteilzeit“ im Sinn des Mutterschutzgesetzes?
Handelt es sich bei einer Vereinbarung über die Reduktion der Arbeitsstunden automatisch um eine „Elternteilzeit“ iSd Mutterschutzgesetzes sobald die Arbeitnehmerin ein unter 7-jähriges Kind zu betreuen hat?WEKA (mpe) | News | 14.06.2016 | Dokument-ID: 835646 -
Anspruch auf Überstundenpauschale während Elternteilzeit trotz Unterbleiben der Überstundenleistung?
Dem Dienstnehmer steht eine Überstundenpauschale auch dann zu, wenn er in einzelnen Verrechnungsperioden gar keine Überstundenleistung erbringt. Was gilt, wenn die Überstundenleistung während der gesamten Elternteilzeit gänzlich unterbleibt?WEKA (mpe) | News | 08.10.2015 | Dokument-ID: 788096 -
Anspruch auf Elternteilzeit nach Bekanntgabe der Inanspruchnahme einer Ersatzkarenz iSd § 15m Abs 1 Z 1 MSchG
Der OGH beschäftigte sich kürzlich mit der Frage, ob eine Dienstnehmerin, die in Folge der Nichteinigung über das Verlangen auf Teilzeitbeschäftigung Ersatzkarenz in Anspruch nahm, trotzdem berechtigt ist, das Begehren auf Elternteilzeit zu stellen.WEKA (ato) | News | 01.02.2017 | Dokument-ID: 893154 -
Elternteilzeit – Voraussetzungen
Der Begriff „Elternteilzeit“ umfasst den gesetzlich geregelten Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260392 -
Elternteilzeit auch für Adoptiveltern ab 1.8.2013
Elternteilzeit ist der gesetzlich geregelte Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.WEKA (aga) | News | 29.08.2013 | Dokument-ID: 619484 -
Unzumutbarkeit einer Elternteilzeit für den Arbeitgeber?
Der OGH ging im vorliegenden Fall der Frage nach, wann eine gerichtliche Zustimmung auf Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im Zuge einer Elternteilzeit zu erteilen sei und wann nicht.WEKA (bli) | News | 22.10.2012 | Dokument-ID: 483126 -
Besonderer Kündigungsschutz für Mitarbeiterin in Elternteilzeit bei umstrukturierungsbedingter Stilllegung des Betriebs
Die Kündigung kann gegenüber einer Arbeitnehmerin in Elternteilzeit nur dann rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichts eingeholt wird. Wurde der Betrieb bereits stillgelegt, entfällt dieses Erfordernis.WEKA (ato) | News | 31.05.2017 | Dokument-ID: 919334 -
Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit
Informieren Sie sich hier über die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Elternteilzeit, Bekanntgabefristen, welche Aspekte der Elternteilzeit schriftlich vereinbart werden müssen etc.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256847 -
Bestätigung - Elternteilzeit
Hier liegt ein Muster vor für ein Bestätigungsschreiben des Dienstgebers über die Inanspruchnahme von Elternteilzeit gemäß Muterrschutz- bzw Väterkarenzgesetz.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | doc | 35,50 kB | Dokument-ID: 235961 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Sachbezüge in der Elternteilzeit
Unter Sachbezügen versteht man Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld ausbezahlt werden. Während der Elternteilzeit stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe Sachbezüge weiterhin gewährt werden müssen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243322 -
Elternteilzeitvereinbarung Änderung – Verteilung der Arbeitszeit
Muster zur Abänderung einer vereinbarten Elternteilzeit. Sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber können eine Änderung einmal verlangen. Dies ist spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Änderung schriftlich bekannt zu geben.Andrea Futterknecht | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 1025748 -
Abgrenzung normale Teilzeit und Elternteilzeit
Es gilt zu unterscheiden zwischen Elternteilzeit (besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz) und anderen Teilzeitformen ohne besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245854 -
Elternteilzeitvereinbarung Änderung – Verteilung der Arbeitszeit
Muster zur Abänderung einer vereinbarten Elternteilzeit. Sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber können eine Änderung einmal verlangen. Dies ist spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Änderung schriftlich bekannt zu geben.Andrea Futterknecht - Beate Kiewlicz | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 896831 -
Elternteilzeitvereinbarungen im Sinne des Unternehmens abschließen
Karenz und Elternteilzeit werfen in der Praxis viele Fragen auf. Die Rechtssituation, die Neuerungen 2016 /2017, aktuelle Judikatur sowie viele praktische Lösungsansätze bietet das WEKA-Seminar mit der Arbeitsrechtsexpertin Dr. Melanie Haberer.WEKA (kp) | News | 24.01.2017 | Dokument-ID: 890704 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Freie DienstnehmerInnen – Anspruch auf Karenz, Bildungskarenz und Co?
Durch die Novelle des ArbeitslosenversicherungG kam es ab 2008 zu einigen Verbesserungen für freie DienstnehmerInnen wie z. B. Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung. Besteht dadurch auch Anspruch auf Karenz, Elternteilzeit oder Bildungskarenz?WEKA (bli) | News | 28.02.2013 | Dokument-ID: 549153 -
Wichtige Neuerungen im MSchG und Väter-Karenzgesetz seit 01.01.2016
Durch die Novellen kommt es ua zu einem Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten, einem Anspruch auf Karenz für Pflege- und Adoptiveltern sowie gleichgeschlechtliche Partnerinnen und mehr Rechten für freie Dienstnehmerinnen.WEKA (bli) | News | 27.01.2016 | Dokument-ID: 810587 -
Überstundenpauschale
Geleistete Überstunden sind grundsätzlich einzeln abzurechnen. In der Praxis werden allerdings häufig Vereinbarungen getroffen, welche eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023179 -
Verschärfter Kündigungsschutz bei Pflegekarenz und -teilzeit
Seit 01.11.2023 wurden die gesetzlichen Bestimmungen bei Kündigungen im Zusammenhang mit Pflegekarenz und Pflegeteilzeit verschärft.WEKA (cva) | News | 08.04.2024 | Dokument-ID: 1166271