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WEKA (aga) | News | 25.01.2017
Lohnpfändung 2017 - Unpfändbare Freibeträge ab 1.1.2017
Der Anpassungsfaktor wurde für 2017 mit 1,008 festgelegt. Damit ergeben sich ab 1.1.2017 folgende unpfändbare Freibeträge (Existenzminimum).
Von der Berechnungsgrundlage (das der Berechnung zugrunde liegende Nettoeinkommen des Arbeitnehmers) hat dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum zu verbleiben. Dieses wird automatisch mit einer Anpassung der Ausgleichszulagenrichtsätze um den gleichen Faktor neu berechnet. Aufgrund des Anpassungsfaktors errechnen sich für das Kalenderjahr 2017 folgende Beträge:
Allgemeiner Grundbetrag |
| |
- monatlich | EUR | 889,00 |
- wöchentlich | EUR | 207,00 |
- täglich | EUR | 29,00 |
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag |
| |
- monatlich | EUR | 1.038,00 |
- wöchentlich | EUR | 242,00 |
- täglich | EUR | 34,00 |
Unterhaltsgrundbetrag |
| |
- monatlich | EUR | 177,00 |
- wöchentlich | EUR | 41,00 |
- täglich | EUR | 5,00 |
Unterhaltssteigerungsbetrag |
| |
- monatlich | EUR | 885,00 |
- wöchentlich | EUR | 205,00 |
- täglich | EUR | 25,00 |
Höchstberechnungsgrundlage |
| |
- monatlich | EUR | 3.540,00 |
- wöchentlich | EUR | 830,00 |
- täglich | EUR | 118,00 |
Die Verrechnungsgruppe für die Auflösungsabgabe lautet N80.