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Dokument-ID: 257518
Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag
Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen
Befristetes Arbeitsverhältnis
Die Möglichkeit der Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen besteht nur dann, wenn sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine spezielle Norm, welche die Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen regelt, existiert nicht.