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Dokument-ID: 254016
Christa Glaser | Praxiswissen | Fachbeitrag
Freiwillige Zuwendungen
Sozialversicherung
§ 49 Abs 3 ASVG regelt das beitragsfreie Entgelt, wobei in Z 1 bis 27 eine taxative Aufzählung der beitragsfreien Entgeltformen erfolgt. Außerdem ist bei bestimmten Entgeltarten eine Verknüpfung mit dem Einkommensteuergesetz gegeben, dh, dass bestimmte freiwillige Zuwendungen nur dann auch tatsächlich beitragsfrei behandelt werden können, wenn die Regelungen des § 68 Abs 5 Z 1 bis 7 EStG erfüllt werden. Es handelt sich hierbei um formelle Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.