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Dokument-ID: 253832
Christa Glaser | Praxiswissen | Fachbeitrag
Zeitlohn, Geld- und Naturallohn, Akkord- und Stücklohn
Zeitlohn
Die Entlohnung nach Zeit entspricht dem Grundprinzip des Dienstverhältnisses, dass der Dienstnehmer nicht einen bestimmten Erfolg schuldet, sondern die vereinbarte Arbeitszeit zur Verfügung stehen muss und zur Arbeitsleistung während dieser Zeit verpflichtet ist.