Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach kündigen lieferte 63 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (79) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (79) anzeigen-
Thema
- (4) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (4)
- (3) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (3)
- (5) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (5)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (21) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (21)
- (4) Mustervorlagen Mustervorlagen (4)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 987479
Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag
Vereinbarung einer Befristung
Definition
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist dadurch charakterisiert, dass es automatisch durch Zeitablauf endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Anders als bei einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit ist zu seiner Beendigung keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung notwendig (OGH 27.04.2016, 8 ObA 30/16v).