Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach "elternteilzeit" lieferte 130 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (185) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (185) anzeigen-
Thema
- (1) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (1)
- (3) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (3)
- (1) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (1)
- (7) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (7)
- (1) Arbeitszeit Arbeitszeit (1)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (7) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (7)
- (2) Mustervorlagen Mustervorlagen (2)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
WEKA (aga) | News | 04.05.2023
Kürzung der Überstundenpauschale wegen Minderleistung
Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass eine Überstundenpauschale wegen Minderleistung des Arbeitnehmers gekürzt werden kann.
Geleistete Überstunden sind grundsätzlich einzeln abzurechnen. In der Praxis werden allerdings häufig Vereinbarungen getroffen, welche eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen.
Bei einer wirksam vereinbarten Überstundenpauschale besteht die Möglichkeit zu vereinbaren, dass dieses vom Arbeitgeber widerrufen oder unter bestimmten Umständen auf Einzelverrechnung übergegangen werden kann.
Wurde eine Pauschalentlohnung von Überstunden ohne Vorbehalt des Widerrufs vereinbart, ist diese fester Entgeltbestandteil geworden und kann auch bei Verringerung der Überstundenleistung des Arbeitnehmers unter das seinerzeit zugrunde gelegte Ausmaß vom Arbeitgeber nicht einseitig widerrufen werden. Es sei denn, diese Möglichkeit wurde ausdrücklich vereinbart (zB Entzug der Pauschale wegen Minderleistung des Arbeitnehmers vgl OGH 8 ObA 2/23m).