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WEKA (aga) | News | 11.10.2022
Lohnsteuer – Neue Tarifstufen ab 01.01.2023
Durch das Teuerungs-Entlastungspaket wird ab 01.01.2023 die kalte Progression abgeschafft. Künftig kommt es daher zu einer jährlichen Anpassung der Einkommensteuertarife und Lohnsteuertabellen.
Höhe der Lohnsteuer (ab 01.01.2023)
Die Lohnsteuer beträgt im Veranlagungsjahr 2023 jährlich:
Einkommen (EK) | Steuersatz |
Bis 11.693,00 | 0 % |
Über 11.693,00–19.134,00 | 20 % |
Über 19.134,00–32.075,00 | 30 % |
Über 32.075,00–62.080,00 | 41 % |
Über 62.080,00–93.120,00 | 48 % |
Über 93.120,00 | 50 % |
Hinweis:
Für das gesamte Kalenderjahr 2023 kommt für die dritte Tarifstufe ein Mischsteuersatz von 41 % zu Anwendung. Im Jahr 2024 beträgt der Steuersatz für die dritte Tarifstufe dann 40 %.
Angepasst werden ab 01.01.2023 auch die Verkehrsabsetzbeträge. Der allgemeine Verkehrsabsetzbetrag wird auf EUR 421,00, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag auf EUR 726,00 und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag auf EU 684,00 angehoben.