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Kündigungsfristen und -termine
DEMOMusterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Kündigungsfristen und -termine.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987517 -
Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse
Betriebliche Erfordernisse, die einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit berechtigen, sind zB mangelnde Aufträge, Rückgang des Absatzes, Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen oder Kreditschwierigkeiten.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247519 -
Unternehmens- und Betriebsübergang bzw -auflösung
Mit einem Betriebsübergang im Sinne des AVRAG ist jede Art des Überganges eines Unternehmens, eines Betriebes oder eines Unternehmens- bzw Betriebsteiles von einem Betriebsinhaber auf einen anderen Betriebsinhaber gemeint.Redaktion WEKA - Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046628 -
Corona-Maßnahmen und Corona-Tests bei Arbeitnehmern/innen
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie stellen sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer häufiger rechtliche Fragen iZm COVID-19-Testungen im Dienstverhältnis. Antworten dazu finden Sie hier.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1084124 -
Kündigungsanfechtung – Sozialvergleich
Ein Beitrag zur Kündigungsanfechtung im speziellen den Sozialvergleich betreffend. Weder das Gericht noch ein allfälliger Sachverständiger können der gekündigten Person die Erstattung dieses Vorbringens abnehmen.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241731 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Arbeitnehmer. Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Besondere Austrittsarten
Unter die besonderen Austrittsarten fällt zB der Mutterschaftsaustritt. Mütter können nach der Geburt eines Kindes innerhalb der Schutzfrist oder spätestens drei Monate vor Ende des Karenzurlaubes aus dem Arbeitsverhältnis austreten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257191 -
Vereinbarung einer Befristung
Hier finden Sie Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Vereinbarung einer Befristung.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987479 -
Kündigung bei Betriebsübergang
Geht ein Unternehmen, Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber/in über, so tritt dieser Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244107 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
Unterlassungspflichten
Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich grundsätzlich auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, wobei Geschäftsgeheimnisse eher wirtschaftlicher und Betriebsgeheimnisse eher technischer Natur sind.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281610 -
Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Hier ist Wissenswertes über die Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht. Was ist besonders zu beachten und welche Regelungen finden Anwendung?Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244776 -
Ansprüche bei Kündigung
Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905 -
Verhalten des Arbeitnehmers, das die betrieblichen Interessen nachteilig berührt
Ein besonderes Verhalten des Arbeitnehmers, das die betrieblichen Interessen nachteilig berührt, berechtigen einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247885 -
Mobbing
Mobbing kann einen Entlassungsgrund darstellen, wobei der Arbeitgeber sogar im Zuge seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet ist, entsprechend Abhilfe bei Vorliegen dieses Verhaltens (insb durch Arbeitskollegen, Vorgesetzte) zu schaffen.Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303928 -
Insolvenz des Arbeitgebers
Die Insolvenz des Arbeitgebers wirft auch arbeitsrechtliche Fragestellungen auf. Dabei geht es nicht nur um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1063605 -
Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Durch Zeitablauf endet ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch. Für die Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252057 -
Heimarbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht
Heimarbeit nimmt im Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein.Hier sind die wichtigsten Punkte übersichtlich dargelegt.Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260629 -
Fürsorgepflicht – Allgemeines
Ausführungen zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis: rechtliche Grundlagen, schützenswerte Rechtsgüter des Arbeitnehmers und Beispiele hierzu.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257429 -
Anspruch auf Abfertigung alt
Grundvoraussetzung für die gesetzliche Abfertigung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren. Der Anspruch auf eine gesetzliche Abfertigung richtet sich nach der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247516 -
Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen
Ein Arbeitsverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn es von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangen wird. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet daher mit dem Ablauf der Zeit.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257518 -
Zeitguthaben
Zeitguthaben kann bei flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie beim Einarbeiten von Fenstertagen anfallen. Im Normalfall ist dieses Guthaben nicht auszuzahlen, sondern tatsächlich als Freizeit zu konsumieren.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258694 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Kündigungsfrühwarnsystem
Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609