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WEKA (aga) | News | 02.01.2024

Ausgleichstaxe 2024

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten Dienstnehmer mit Behinderung eine Ausgleichstaxe fällig. Anbei finden Sie die Werte für 2024.

Ausgleichstaxe

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2024:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2024

0–24 Arbeitnehmer

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

320,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

451,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

477,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.

Praxistipp:

Alle wichtigen Werte für die Personalverrechnung 2024 (SV-Werte, Lohnsteuertarife uvm) finden Sie übersichtlich zusammengestellt in unserem kostenlosen Download.