Ihre Suche nach "elternteilzeit" lieferte 50 Ergebnisse.

Dokument-ID: 496548

WEKA (aga) | News | 02.09.2020

Ausgleichstaxe 2020

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig.

Ausgleichstaxe

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2020:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2020

0–24 Arbeitnehmer

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

267,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

375,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

398,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.