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Dokument-ID: 496548
WEKA (aga) | News | 02.09.2020
Ausgleichstaxe 2020
Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig.
Ausgleichstaxe
Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2020:
Anzahl der Arbeitnehmer | Monatliche Ausgleichstaxe 2020 | |
0–24 Arbeitnehmer | keine | |
25–99 Arbeitnehmer | EUR | 267,00 |
100–399 Arbeitnehmer | EUR | 375,00 |
400 und mehr Arbeitnehmer | EUR | 398,00 |
Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.