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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
DEMOFür die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Ausbildungskostenrückersatz bei Nichtbestehen einer Abschlussprüfung
Eine aktuelle Entscheidung behandelt die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der eine Abschlussprüfung nicht besteht, zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet ist.Andreas Gerhartl | News | 27.05.2024 | Dokument-ID: 1174342 -
Neu im Arbeitsvertragsrecht: Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigung, Weiterbildungskosten ua
Mag. Sylvia Unger erläutert die wichtigen Neuerungen, die seit 28.03.2024 gelten. Diese betreffen ua den Dienstzettel, die Mehrfachbeschäftigung, Weiterbildungskosten, Benachteiligungsverbot sowie den Motivkündigungsschutz.Sylvia Unger | News | 29.04.2024 | Dokument-ID: 1171806 -
Transparenzpaket im Arbeitsrecht: Umfassende Änderungen für Dienstzettel
Mag. Sylvia Unger erläutert die wichtigen Neuerungen, die am 28.03.2024 hinsichtlich des Dienstzettels in Kraft getreten sind. Was sollten Unternehmen beim Abschluss eines Dienstvertrags unbedingt beachten?Sylvia Unger | News | 02.04.2024 | Dokument-ID: 1165719 -
Notwendige Inhalte des Arbeitsvertrages (Dienstzettel)
Ein Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Die notwendigen Inhalte sind in § 2 AVRAG sowie § 6 AngG geregelt.Severin Hammer - Sabine Barbach - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987420 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920 -
Krankenentgelt
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund einer (Berufs)Krankheit oder eines Arbeitsunfalls an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023406 -
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) – § 342c. Vertragliche Beziehungen zu Primärversorgungseinheiten nach § 8 Abs. 1 Z 1 und 3 des Primärversorgungsgesetzes
Vorschrift | BGBl. I Nr. 191/2023 | Dokument-ID: 946883 -
Befristetes Dienstverhältnis, Ende durch Zeitablauf
Ein befristetes Dienstverhältnis endet automatisch durch Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zu seiner Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 827571 -
Wiedereinstellungszusage nach einvernehmlicher Auflösung
Bei der Wiedereinstellungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis später wieder fortsetzen zu wollen. Für den Arbeitnehmer ist die Zusage lediglich eine Option, die er bei gegebener Zeit ausüben oder ablehnen kann.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 971664 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664 -
Allgemeiner Kündigungsschutz
Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129 -
Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
Muster-Meldung an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer über die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die vorzeitige Auflösung möglich. Mit ausführlichen Erläuterungen zur vorzeitigen Auflösung.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 865618 -
Familienhospizkarenz
Familienhospizkarenz ist die Möglichkeit, sich für Sterbebegleitung oder zur Pflege eines schwerstkranken Kindes vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248235 -
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) – § 343. Aufnahme der Ärzte in den Vertrag und Auflösung des Vertragsverhältnisses
Vorschrift | BGBl. I Nr. 106/2024 | Dokument-ID: 183917