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Dokument-ID: 1114483

WEKA (aga) | News | 16.06.2023

Befristete Erhöhung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros endet!

Die befristete Erhöhung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten endete mit 30.06.2023. Beachten Sie die aktuellen Werte.

Kleine Pendlerpauschale

Beträgt die einfache Fahrstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag die kleine Pendlerpauschale gewährt:

Entfernung

ab 01.07.23
monatlich

von 01.05.22 bis 30.06.23
monatlich

20–40 km

EUR

58,00

EUR

87,00

40–60 km

EUR

113,00

EUR

169,50

Mehr als 60 km

EUR

168,00

EUR

252,00

Große Pendlerpauschale

Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht zumutbar, dann wird zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag die große Pendlerpauschale gewährt:

Entfernung

ab 01.07.23
monatlich

von 01.05.22 bis 30.06.23
monatlich

Entfernung

Betrag/Monat

Betrag/Jahr

2–20 km

EUR

31,00

EUR

46,50

20–40 km

EUR

123,00

EUR

184,50

40–60 km

EUR

214,00

EUR

321,00

Mehr als 60 km

EUR

306,00

EUR

459,00

Pendlereuro

Der Pendlereuro steht Arbeitnehmern zusätzlich zur Pendlerpauschale zur Verfügung. Dieser ist von der Entfernung zum Arbeitsplatz abhängig und wird als Absetzbetrag gestaltet. Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag. Voraussetzung für den Pendlereuro ist der Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale. Der Pendlereuro beträgt ab 01.07.2023 pro Kilometer Distanz zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz wieder EUR 2,–.