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WEKA (bli) | News | 01.06.2011
Budgetbegleitgesetz 2011 – Was ändert sich im Arbeitsrecht?
Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 kommt es unter anderem zu umfassenden Neuerungen im Bereich des Behindertenschutzes. Welche gesetzlichen Änderungen ergeben sich weiters daraus?
Budgetbegleitgesetz 2011 – Allgemeines und In-Kraft-Treten
Kurz vor Weihnachten – am 23. Dezember 2010 – wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 beschlossen (BGBl I Nr 111/2010). Dies führt zu einer Änderung von an die 150 Gesetzen, darunter fallen auch einige arbeitsrechtliche. Außerdem wurden im Zuge dessen einige Gesetze neu erlassen – für das Arbeitsrecht relevant ist dabei das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG). Die Änderungen sind größtenteils mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.
Budgetbegleitgesetz 2011 – Gesetzesänderungen
Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen ergeben sich im:
- Behinderteneinstellungsgesetz, Bundesbehindertengesetz, Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
- Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977
- Arbeitsmarktservicegesetz, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
- Sonderunterstützungsgesetz
- Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (75. Novelle zum ASVG), Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (37. Novelle zum GSVG),
- Allgemeinen Pensionsgesetz (7. Novelle zum APG)
Die umfassendsten Neuerungen ergeben sich im Bereich des Behindertenschutzes bzw bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung. Ab dem 1. Jänner 2011 kommt es für einen Zeitraum von vier Jahren (im Ministerialentwurf waren ursprünglich nur 3 Jahre vorgesehen) zu einer Aussetzung des besonderen Kündigungsschutzes für Dienstverhältnisse mit Menschen mit Behinderung, die nach In-Kraft-Treten der Novelle begründet werden. Das bedeutet für diese gelten nur die allgemeinen Kündigungsbestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, wobei im Behinderteneinstellungsgesetz taxative Ausnahmefälle aufgezählt werden. So wird zB der besondere Kündigungsschutz nicht ausgesetzt. (§ 8 Abs 6 Behinderteneinstellungsgesetz), wenn ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns erfolgt.
Budgetbegleitgesetz 2011 – Neues Gesetz
Das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) ist ebenfalls mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten und hat das Ziel, die Arbeits- und Erwerbstätigkeit erwerbstätiger und arbeitsloser Personen möglichst lange zu erhalten. Deshalb soll ein flächendeckendes Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot bezüglich Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und Interventionsmöglichkeiten bei gesundheitlichen Problemen geschaffen werden.
Quelle: BGBl I Nr 111/2010 – Budgetbegleitgesetz 2011