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Dokument-ID: 244776
Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag
Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Kündigung
Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitskraft und Überlasser kann nach Ablauf der Probezeit unter Berücksichtigung folgender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche aufgelöst werden, sofern nicht durch Gesetz, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder Arbeitsvertrag eine längere Frist festgesetzt ist.