Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach kündigen lieferte 79 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (6) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (6)
- (5) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (5)
- (6) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (6)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
-
(28)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(28)
- (17) Kündigung Kündigung (17)
- (3) Entlassung Entlassung (3)
- (2) Austritt Austritt (2)
- (3) Kündigungs- und Entlassungsschutz Kündigungs- und Entlassungsschutz (3)
- (2) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (2)
- (2) Befristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis (2)
- (1) Beendigung in Probezeit Beendigung in Probezeit (1)
- (1) Abfertigung alt und neu Abfertigung alt und neu (1)
- (4) Mustervorlagen Mustervorlagen (4)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 1193. Entziehung und Kündigung der Geschäftsführungsbefugnis
idF BGBl. I Nr. 83/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015
(1) Die Befugnis eines Gesellschafters zur Geschäftsführung kann einem Gesellschafter aufgrund einer Klage aller übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
(2) Ein Gesellschafter kann seine Befugnis zur Geschäftsführung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Auf dieses Recht kann nicht verzichtet werden. Die Geschäftsführung darf nur in der Art gekündigt werden, dass die Gesellschafter für die Führung der Geschäfte anderweitig Vorsorge treffen können, es sei denn, dass der wichtige Grund auch die unzeitige Kündigung rechtfertigt.
(BGBl. I Nr. 83/2014)