Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach "elternteilzeit" lieferte 187 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (1) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (1)
- (3) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (3)
- (2) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (2)
- (15) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (15)
- (2) Arbeitszeit Arbeitszeit (2)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
-
(9)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(9)
- (2) Kündigung Kündigung (2)
- (1) Entlassung Entlassung (1)
- (2) Kündigungs- und Entlassungsschutz Kündigungs- und Entlassungsschutz (2)
- (2) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (2)
- (1) Urlaubsersatzleistung Urlaubsersatzleistung (1)
- (1) Abfertigung alt und neu Abfertigung alt und neu (1)
- (2) Mustervorlagen Mustervorlagen (2)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
WEKA (aga) | News | 21.03.2022
Nebenbeschäftigung in der Elternteilzeit – Kündigungsgrund?
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Doch eine Nebenbeschäftigung ohne Zustimmung des Dienstgebers kann rasch zur Kündigung führen.
Wird während der Elternteilzeit ohne Zustimmung des Dienstgebers eine weitere Erwerbstätigkeit aufgenommen, kann der Dienstgeber binnen acht Wochen ab Kenntnis eine Kündigung wegen dieser Erwerbstätigkeit aussprechen.
Innerhalb des so genannten Kündigungsfensters von acht Wochen kann daher der Dienstgeber
- ohne vorherige Zustimmung des Gerichts, sowie
- ohne Berücksichtigung des besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzes
eine Kündigung der Dienstnehmerin aussprechen (vgl OGH 8 ObA 55/21b).
Nach Ablauf der achtwöchigen Frist ist die Kündigung ohne Zustimmung des Gerichts unzulässig.
Hinweis:
Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Elternteilzeit beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit. Bis zum Ablauf von vier Wochen nach Ende der (vereinbarten) Elternteilzeit, längstens jedoch bis vier Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes, besteht der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung bzw Entlassung nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes möglich. Das Arbeitsgericht erteilt seine Zustimmung in dieser Zeit allerdings nur dann, wenn der Kündigungsgrund in der Einschränkung oder Stilllegung des Betriebes oder einzelner Betriebsteile liegt und das Arbeitsverhältnis nicht ohne Schaden für den Betrieb aufrechterhalten werden kann.