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Dokument-ID: 251645

WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

Kündigungsfrühwarnsystem

Ermittlung Schwellenwert

Arbeitgeber müssen das Arbeitsmarktservice schriftlich verständigen, wenn sie beabsichtigen, Arbeitsverhältnisse

Anzahl der geplanten Kündigungen

Anzahl der Beschäftigten

von mindestens 5 Arbeitnehmern

in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten,

von mindestens 5 % der Arbeitnehmer

in Betrieben mit 100 bis 600 Beschäftigten,

von mindestens 30 Arbeitnehmern

in Betrieben mit mehr als 600 Beschäftigten,

von mindestens 5 Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,

unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb

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