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WEKA (bli) | News | 07.02.2014
Änderungen im Arbeitsrecht ab 2014
Mit 1. Jänner 2014 kam es zu umfassenden Änderungen, z. B. der Einführung der Pflegeteilzeit, neuen Zumutbarkeitsregelungen bei der Pendlerpauschale sowie neuen Werten in der Sozialversicherung, bei der Auflösungsabgabe uvm.
Pflegeteilzeit
Durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (ARÄG 2013), BGBl I Nr 138/2013 wurde mit 1. Jänner 2014 eine Pflegeteilzeit eingeführt, um die Pflege und Betreuung von nahen Angehörigen über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein ununterbrochenes aufrechtes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten.
Mehr Infos dazu:
Arbeitsrecht aktuell – Pflegeteilzeit und -karenz ab 2014
Neue Zumutbarkeitsregelungen bei der Pendlerpauschale
Im Zuge der PendlerVO (BGBl II Nr 276/2013) wurden für die kleine und große Pendlerpauschale neue Zumutbarkeitsregelungen festgelegt, die seit 1.1.2014 in Kraft sind. Prinzip gilt:
Steht zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung, ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar.
In allen anderen Fällen ist auf die Zeitdauer abzustellen.
Mehr Infos dazu:
Pendlerpauschale - Neue Zumutbarkeitsregelungen seit 1.1.2014
Aktuelle Werte 2014
Folgende Werte haben sich mit 1. Jänner 2014 geändert. Hier für Sie übersichtlich zusammengefasst: