Dokument-ID: 321257

WEKA (aga) | News | 01.09.2015

Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2016

In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 6%. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Reduzierter AlV-Beitrag

Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Mit 01.01.2016 gilt folgende Staffelung:

Grenzwert 2016

Höhe
AlV-Beitrag

Beitrags-
gruppe

bis EUR 1.311,00

beitragsfrei

N25a

EUR 1.311,01 bis EUR 1.430,00

1 %

N25b

EUR 1.430,01 bis EUR 1.609,00

2 %

N25c

ab EUR 1.609,01

3 %

-

Der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage.