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Dokument-ID: 183816
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 283. Knappschaftssold, Ausmaß
idF BGBl. I Nr. 142/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017
Der Knappschaftssold beträgt monatlich 80,30 € • [Fußnote: Anm. d. Red.: Gem. BGBl. II Nr. 407/2023 gilt für das Kalenderjahr 2024 der Betrag 133,26 €.] . An die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f) vervielfachte Betrag.