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Dokument-ID: 387051
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 664. Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2012
idF BGBl. I Nr. 17/2012 | Datum des Inkrafttretens 28.03.2012
Die §§ 4 Abs. 1 Z 11 sowie Abs. 2 Z 2 und 3, 10 Abs. 5, 14 Abs. 1 Z 9, 35 Abs. 2, 44 Abs. 1 Z 8a, 51 Abs. 4, 138 Abs. 2 lit. e, 162 Abs. 5 Z 1, 252 Abs. 2 sowie 292 Abs. 4 lit. p und r in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2012 treten mit 1. Juni 2012 in Kraft.