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Dokument-ID: 409460
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 665. Schlussbestimmungen zu Art. 48 Teil 1 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35 (77. Novelle)
idF BGBl. I Nr. 29/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017
(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2012 in Kraft:
- mit 1. Jänner 2013 § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e;
- rückwirkend mit 1. Jänner 2012 die §§ 447a Abs. 4 erster Satz und Abs. 6 sowie 447f Abs. 11; (BGBl. I Nr. 29/2017)
- rückwirkend mit 1. Jänner 2012 § 658 Abs. 4.
(2) (Anm. d. Red.: Abs. 2 wurde gem. BGBl. I Nr. 29/2017 aufgehoben.)
(3) Die §§ 32a bis 32g samt Überschriften, 593 Abs. 7 sowie der Abschnitt IVb des Achten Teiles samt Überschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.