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Dokument-ID: 662973
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 682. Schlussbestimmung zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2014
idF BGBl. I Nr. 28/2014 | Datum des Inkrafttretens 25.04.2014
Die §§ 153a Abs. 1 und 343c Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2014 treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 28/2014)