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Dokument-ID: 687490
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 685. Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2014
idF BGBl. I Nr. 68/2014 | Datum des Inkrafttretens 12.08.2014
Die §§ 10 Abs. 5 und 5b, 11 Abs. 2, 12 Abs. 4b, 13 und 30 Abs. 4a in der Fassung des Bun-desgesetzes BGBl. I Nr. 68/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 68/2014)