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Dokument-ID: 781094
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 691. Schlussbestimmung zu Art. 14 Teil 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015
idF BGBl. I Nr. 118/2015 | Datum des Inkrafttretens 15.08.2015
(1) Die §§ 49 Abs. 3 Z 11, 12, 16, 17, 20, 28 und 29 sowie Abs. 9, 50 und 108 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) § 49 Abs. 3 Z 3, 6, 8, 10, 14, 15, 24 und 25 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.