Dokument-ID: 185840

Vorschrift

Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)

Inhaltsverzeichnis

7. ABSCHNITT
Bezeichnung weiblicher Funktionäre von Organen der Arbeitnehmerschaft

§ 64k.

Wird eine Frau in die Funktion des Vorsitzenden eines in dieser Verordnung genannten Organs der Arbeitnehmerschaft gewählt, so trägt sie die Bezeichnung „Vorsitzende".