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Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Kollektivvertrag und Entgelt
In diesem Beitrag finden Sie Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen.Diana Holzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987523 -
Verfahren in Arbeitsrechtssachen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind vor Gericht geltend zu machen. Dabei gelten im Vergleich zum zivilgerichtlichen Verfahren einige Besonderheiten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1052044 -
Telearbeit
Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Wesen und Merkmale von GmbH-Geschäftsführern
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) finden sich im GmbH-Gesetz. Dieses enthält auch Regelungen über die Leitung der Gesellschaft.Petra Egger - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250891 -
Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitguthaben
Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.Sylvia Unger - Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023177 -
All-In-Vereinbarungen
Unter sogenannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896397 -
Alkohol am Arbeitsplatz
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Alkohol am Arbeitsplatz, ua mit Sonderregeln für die Baubranche.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987629 -
Datenschutzklausel
Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter vertraglich zu verpflichten, Datenanwendungen, die ihnen ausschließlich aufgrund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden nur auf Anordnung des Arbeitgebers zu übermitteln.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987622 -
Konkurrenzklausel
Unter Konkurrenzklausel versteht man eine Vereinbarung, durch die der Dienstnehmer für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987618 -
Arbeitskleidung
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Zu tragende Arbeitskleidung.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987606 -
Probearbeitsverhältnis
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Vereinbarung einer Probezeit.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987515 -
Beginn des Dienstverhältnisses
Der Beginn des Dienstverhältnisses ist mit gegenseitigen Rechten und Pflichten verbunden. Es empfiehlt sich daher den Beginn des Arbeitsverhältnisses genau zu fixieren.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987475 -
Notwendige Inhalte des Arbeitsvertrages (Dienstzettel)
Ein Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Die notwendigen Inhalte sind in § 2 AVRAG sowie § 6 AngG geregelt.Severin Hammer - Sabine Barbach - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987420 -
Telearbeit und Lohnsteuer
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Werbungskosten bei Telearbeitsvereinbarungen geltend gemacht werden können oder wann Arbeitnehmer:innen die Telearbeitspauschale zusteht.Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1070601 -
Zeitausgleich
Ein vereinbarter Zeitausgleich darf gem § 3 Abs 2 ArbVG nicht zu einer Verschlechterung der Position des Arbeitnehmers gegenüber Kollektivvertrag und Gesetz führen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896419 -
Ausbildungskosten und Rückersatz
Bezüglich Ausbildungskosten ist insbesondere relevant, in welchem Ausmaß sie vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgefordert werden können.Diana Holzinger - Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987595 -
Diensterfindungen
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen darüber, was als eine Diensterfindung zu zählen ist.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987636 -
Rufbereitschaft
Rufbereitschaft für sich zählt nicht zur Arbeitszeit, sie muss jedoch ausdrücklich mit dem einzelnen Arbeitnehmer vereinbart werden. Weiters bestehen Restriktionen für das Ausmaß der Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896209 -
Zweckmäßige Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Die in diesem Fachbeitrag genau behandelten Umstände wie etwa die Grenzen der freien Zeiteinteilung sowie die Gleittage sollten in Gleitzeitvereinbarungen geregelt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896198 -
Abgeltung von Überstunden
Unabhängig davon, ob die Erbringung der Überstunden zulässig war, sind diese vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Anspruch auf die Vergütung kann privatautonom nicht abbedungen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896172 -
Arbeitszeit
Unter Arbeitszeit ist die Zeitspanne von Beginn bis zum Ende der Arbeit zu verstehen. Der Begriff umfasst weder Ruhepausen noch bloße Wegzeiten oder Rufbereitschaftszeiten.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896141 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Persönliche Dienstverhinderungsgründe
Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160