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Datenschutzgesetz (DSG)
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Artikel 1 § 1. - § 3.
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Artikel 2 § 4. - § 70.
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1. Hauptstück § 4. - § 13.
Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung und ergänzende Regelungen-
1. Abschnitt § 4. - § 6.
Allgemeine Bestimmungen -
2. Abschnitt § 7. - § 11.
Datenverarbeitungen zu spezifischen Zwecken- § 7. Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke
- § 8. Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen
- § 9. Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- § 10. Verarbeitung personenbezogener Daten im Katastrophenfall
- § 11. Verwarnung durch die Datenschutzbehörde
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3. Abschnitt § 12. - § 13.
Bildverarbeitung
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2. Hauptstück § 14. - § 35j.
Organe-
1. Abschnitt § 14. - § 17.
Datenschutzrat -
2. Abschnitt § 18. - § 23.
Datenschutzbehörde -
3. Abschnitt § 24. - § 30.
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen- § 24. Beschwerde an die Datenschutzbehörde
- § 25. Begleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren
- § 26. Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs
- § 27. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
- § 28. Vertretung von betroffenen Personen
- § 29. Haftung und Recht auf Schadenersatz
- § 30. Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
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4. Abschnitt § 31. - § 34.
Aufsichtsbehörde nach der Richtlinie (EU) 2016/680 -
5. Abschnitt § 35.
Besondere Befugnisse der Datenschutzbehörde -
6. Abschnitt § 35a. - § 35h.
Parlamentarisches Datenschutzkomitee- § 35a. Einrichtung
- § 35b. Mitglieder
- § 35c. Unabhängigkeit
- § 35d. Vorsitz und Beschlussfassung
- § 35e. Aufgaben, Befugnisse, Tätigkeitsbericht und Veröffentlichung von Entscheidungen
- § 35f. Beschwerde an das Parlamentarische Datenschutzkomitee
- § 35g. Parteistellung, Rechtsmittellegitimation und Geheimhaltungsverpflichtung
- § 35h. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
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7. Abschnitt § 35i. - § 35j.
Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Angelegenheiten der Europäischen Union
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3. Hauptstück § 36. - § 61.
Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Sicherheitspolizei einschließlich des polizeilichen Staatsschutzes, des militärischen Eigenschutzes, der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, der Strafvollstreckung und des Maßnahmenvollzugs-
1. Abschnitt § 36. - § 41.
Allgemeine Bestimmungen- § 36. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 37. Grundsätze für die Datenverarbeitung, Kategorisierung und Datenqualität
- § 38. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- § 39. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- § 40. Verarbeitung für andere Zwecke und Übermittlung
- § 41. Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
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2. Abschnitt § 42. - § 45.
Rechte der betroffenen Person -
3. Abschnitt § 46. - § 57.
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter- § 46. Pflichten des Verantwortlichen
- § 47. Gemeinsam Verantwortliche
- § 48. Auftragsverarbeiter und Aufsicht über die Verarbeitung
- § 49. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 50. Protokollierung
- § 51. Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde
- § 52. Datenschutz-Folgenabschätzung
- § 53. Vorherige Konsultation der Datenschutzbehörde
- § 54. Datensicherheitsmaßnahmen
- § 55. Meldung von Verletzungen an die Datenschutzbehörde
- § 56. Benachrichtigung der betroffenen Person von Verletzungen
- § 57. Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
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4. Abschnitt § 58. - § 61.
Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen
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4. Hauptstück § 62. - § 63.
Besondere Strafbestimmungen -
5. Hauptstück § 64. - § 70.
Schlussbestimmungen
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