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Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 (BRGO 1974)
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1. HAUPTSTÜCK § 1. - § 52f.
ORGANISATIONSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN-
Abschnitt 1 § 1. - § 9.
Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung- § 1. Einberufung
- § 2. Berechtigung zur Einberufung
- § 3.
- § 4. Einberufung einer außerordentlichen Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 5. Durchführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 6. Teilversammlungen
- § 7. Tagesordnung
- § 8. Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 9. Teilnahme des Betriebsinhabers und der überbetrieblichen Interessenvertretungen
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Abschnitt 2 § 10. - § 22a.
Betriebsrat- § 10. Konstituierung des Betriebsrates
- § 11.
- § 12. Ersatzmitglieder
- § 13. Tätigkeitsdauer der Funktionäre des Betriebsrates
- § 14. Sitzungen des Betriebsrates
- § 15. Übertragung von Aufgaben im Einzelfalle
- § 16. Übertragung von Aufgaben durch Geschäftsordnung
- § 17.
- § 18.
- § 19. Autonome Geschäftsordnung
- § 20. Vertretung nach außen
- § 21. Bekanntmachungen des Betriebsrates
- § 22. Beistellung von Sacherfordernissen
- § 22a. Einheitlicher Betriebsrat
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Abschnitt 3 § 23. - § 24.
Betriebsausschuß -
Abschnitt 4 § 25. - § 28.
Betriebsräteversammlung -
Abschnitt 5 § 29. - § 31.
Zentralbetriebsrat -
Abschnitt 5a § 31a. - § 31c.
Konzernvertretung -
Abschnitt 6 § 32. - § 35.
Rechtsstellung der Mitglieder des Betriebsrates -
Abschnitt 7 § 36. - § 50.
Jugendvertretung im Betrieb- § 36. Jugendversammlung
- § 37.
- § 38. Geschäftsordnung der Jugendversammlung
- § 39. Jugendvertrauensrat
- § 40. Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer zu den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates
- § 41. Verhältnis des Jugendvertrauensrates zum Betriebsrat
- § 42. Teilnahme des Betriebsrates an Sitzungen des Jugendvertrauensrates
- § 43. Teilnahme des Jugendvertrauensrates an Sitzungen des Betriebsrates (Betriebsausschusses)
- § 44. Ausübung der Befugnisse des Jugendvertrauensrates
- § 45. Auskunftserteilung
- § 46. Allgemeine Intervention
- § 47. Überwachung der Einhaltung der für das Arbeitsverhältnis jugendlicher Arbeitnehmer geltenden Vorschriften
- § 48. Teilnahme an den Unterweisungen der jugendlichen Arbeitnehmer
- § 49. Erstattung von Vorschlägen
- § 50. Teilnahme an Beratungen zwischen Betriebsrat (Betriebsausschuß) und Betriebsinhaber
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Abschnitt 8 § 51. - § 52f.
Jugendvertretung im Unternehmen- § 51. Jugendvertrauensräteversammlung
- § 52. Zentraljugendvertrauensrat
- § 52a. Berufung weiterer Mitglieder des Zentraljugendvertrauensrates
- § 52b. Vertretung und Geschäftsführung
- § 52c. Verhältnis des Zentraljugendvertrauensrates zum Zentralbetriebsrat
- § 52d. Auskunftserteilung
- § 52e. Befugnisse des Zentraljugendvertrauensrates
- § 52f. Konzernjugendvertretung
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2. HAUPTSTÜCK § 53. - § 64.
BEFUGNISSE DER ARBEITNEHMERSCHAFT-
Abschnitt 1 § 53. - § 56a.
Organzuständigkeit -
Abschnitt 2 § 57. - § 64.
Ausübung einzelner Befugnisse- § 57. Überwachung gemäß § 89 ArbVG
- § 58. Beratung gemäß § 92 ArbVG
- § 59. Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer
- § 60. Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung
- § 61. Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen
- § 62. Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
- § 63. Mitwirkung bei Kündigungen und Entlassungen
- § 64. Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte
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3. HAUPTSTÜCK § 64a.
BEZEICHNUNG WEIBLICHER FUNKTIONÄRE VON ORGANEN DER ARBEITNEHMERSCHAFT -
4. HAUPTSTÜCK § 65. - § 67.
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN - Anlage (Zu § 63 iVm § 65 der Verordnung)